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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Keine G26 ---HAFTUNG???? | 42 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8T., Recklinghausen / NRW | 668459 | ||
Datum | 22.02.2011 09:22 MSG-Nr: [ 668459 ] | 14991 x gelesen | ||
Na ja, bei 17 AGT geht das schon, da geb ich dir recht. Aber wir bzw. andere haben da schon ein paar AGT mehr. Also ich denke, man muss die AGT über die anstehende Untersuchungsfälligkeit informieren und natürlich auch den Untersuchungsbogen zeigen lassen. Aber eine gewisse Eigenverantwortlichkeit hat jeder für sich selber! Gruß Christian Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung! | ||||
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