Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Keine G26 ---HAFTUNG???? | 42 Beiträge |
Autor | Davi8d J8., Kaiserstuhl / Aargau - CH | 668606 |
Datum | 22.02.2011 21:29 MSG-Nr: [ 668606 ] | 14301 x gelesen |
Zugführer
cardiopulmonary resuscitation = Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW)
Atemschutzgeräteträger
Geschrieben von Dirk Hölken.. sollten der GF/ZF nicht darüber informiert sein, dass Untersuchungen oder Übungen fällig sind, dann liegt ein schlechtes Backoffice vor. Es gibt reichlich technische Möglichkeiten, dass solche Termine (MS-Office o.ä. oder ein manueller Hinweis im Papierkalender) eingentlich nicht vergessen werden können. Vorrausgesetzt diese werden gepflegt...
Ganz ehrlich, was interessiert mich als ZF, welches Personal keine gültige G26 hat. Das ist ein Problem der für den Atemschutz (organisatorisch) verantwortlichen Führungskraft und des betroffenen AGT. Wenn die es beide Wissen und sich gegenseitig darauf aufmerksam machen, dann muss das reichen.
Ansonsten müsste ich ja auch noch wissen, ob alle Maschinisten ihre entsprechende Untersuchung haben, ob alle meine Sanis ihre CPR Wiederholungskurse absolviert haben, wer kein Blut sehen kann, usw.
Ich kann meine Leute grob nach ihrer Leistungsfähigkeit einschätzen (Wissen was die Leute so können), aber alle organisatorischen Sachen sind mir Wurscht.
Wenn der AGT offensichtlich nicht Einsetzbar ist (Alkohol, Krankheit, etc) dann reagiere ich selbstverständlich darauf.
Gruss aus der Schweiz
- ohne Vorbaupumpen
- dafür mit viel Wasser auf den Fzg.
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