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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ausschreibungsrecht, Servicewerkstatt in max. 50 km Entfernung? | 47 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8R., Wetter / Hessen | 668904 | ||
Datum | 24.02.2011 20:45 MSG-Nr: [ 668904 ] | 12539 x gelesen | ||
Also aus meiner Sicht ist gem §8 ff. der VOL (Leistungsbeschreibung und Technische Anforderungen) keine Regelungen getroffen. Den Rest müsste ich auch erst nochmal nachlesen oder vielleicht kann Uli Cimolino noch etwas auf die schnelle dazu beitragen?! Und ich denke, dass es um Emden herum im Umkreis von 50 km mindestens MAN und Mercedes Vertragswerstätten bzw. Service-Niederlassungen gibt. Somit ist dieser Teil der Ausschreibung auch kein "Alleinstellungsmerkmal". Gruß Stefan | ||||
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