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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ausschreibungsrecht, Servicewerkstatt in max. 50 km Entfernung? | 47 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 668907 | ||
Datum | 24.02.2011 21:02 MSG-Nr: [ 668907 ] | 13277 x gelesen | ||
Geschrieben von Bernd Lenz Diese Forderung stelle ich schon seit Jahren und wurde bisher nicht beanstandet. Im Ausschreibungsbüro der Stadt arbeitet jetzt ein neuer Sachbearbeiter, der mir vorhält, eine solche Forderung wäre diskrimierend und damit unzulässig. Unfug. Wie stellt er sich denn Reparaturen vor, wenn die nächste Werkstatt 200 km weit weg ist? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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