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Thema | Wer Feuerwehrleute nicht freistellt, soll zahlen | 43 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 668928 | ||
Datum | 24.02.2011 23:58 MSG-Nr: [ 668928 ] | 7419 x gelesen | ||
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Geschrieben von Markus Weber Verarschen lässt sich nämlich niemand gerne. Und das gilt nicht nur für die Thematik "Feuerwehr"! Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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