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Thema | AED / PAD unterschied? Nutzung nur mit Lehrgang? | 87 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 669154 |
Datum | 26.02.2011 12:52 MSG-Nr: [ 669154 ] | 31048 x gelesen |
Medizinproduktegesetz
Medizinprodukte-Betreiberverordnung
Medizinprodukte-Betreiberverordnung
Hallo Knut,
sind zwar ein paar Tage vergangen, aber ich gebe mich nicht geschlagen.
Hintergrund des MPG und der MPBetreibV ist doch den Umgang mit Medizinprodukten umfassend und grundsätzlich zu regeln. Logisch und grammatikalisch lässt die MPBetreibV dann doch nur den Schluss zu, dass bei einem möglichst großen Anwenderkreis für den sicheren Umgang gesorgt wird.
Geschrieben von MPBetreibVDiese Verordnung gilt für Medizinprodukte, die gewerblichen und wirtschaftlichen Zwecken dienen und in deren Gefahrenbereich Arbeitnehmer beschäftigt sind.
Der Satz enthält meiner Auffassung nach und auch der mir bisher bekannten Auslegungen von HiOs, Feuerwehren etc nach zwei Aussagen, die im Nebensatz enthalten sind. Von einander getrennt klingt das so:
Diese Verordnung gilt für Medizinprodukte, die gewerblichen und wirtschaftlichen Zwecken dienen und für Medizinprodukte, in deren Gefahrenbereich Arbeitnehmer beschäftigt sind.
Geschrieben von Knut KobbeHmm, ich vertraue da eher auf die juristische Aussage, die macht in meinen Augen mehr Sinn.
Meinen Augen ergibt sie weniger Sinn, da der Personenkreis erheblich beschränkt wird, was wiederum den weitläufigen sicheren Umgang mit Medizinprodukten beschränkt.
Desweiteren legen Behördenjuristen meiner Erfahrung nach das Recht gerne so aus, dass die Behörde Aufwand und Kosten spart, ob das aber logisch ist und den mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers (hier: sicherer Umgang mit Medizinprodukten) wiedergibt, ist in hohem Maße fraglich.
Geschrieben von Knut KobbeDie MPBetrV gilt nicht für Feuerwehren ohne eigenen Rettungsdienst und auch nicht für für Polizisten (die nicht im ÄDdP eingesetzt sind).
Das sehe ich weiterhin anders und warum siehst du das für den Ärztlichen Dienst anders? Der arbeitet doch deiner Auffassung entsprechend ebenfalls weder gewerblich noch wirtschaftlich?
Gruß
Sebastian
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| 20.01.2011 15:18 |
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., Berlin | |