Hallo,
bei der LfS BW findest Du unter diesem Link ein Merkblatt "Hinweise zum Brandsicherheitsdienst". Dort wiederum steht unter Kap. 6 "Aufgaben der BSW":
* Kontrolle/Zugänglichkeit von Sicherheitseinrichtungen (z.B. Sicherheitsbeleuchtung,
Alarmierungseinrichtungen, Wandhydranten, Handfeuerlöscher, Schutzvorhang)
Daraus kann man ableiten, dass die Funktionsüberprüfung des Schutzvorhangs zu den Aufgaben der BSW gehört. Ist zwar keine "gesetzliche Vorgabe", aber immerhin besser wie nix.
Thomas
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