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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Brandsicherheitswache: Schutzvorhand bei Vollbühnen | 9 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8R., Ulm / Baden-Württemberg | 672563 | ||
Datum | 16.03.2011 11:28 MSG-Nr: [ 672563 ] | 3392 x gelesen | ||
Hallo Florian, die Versammlungsstättenverordnung Baden-Württemberg fordert eine tägliche Kontrolle: Geschrieben von § 36 Bedienung und Wartung der technischen Einrichtungen, Laseranlagen (1) Der Schutzvorhang muss täglich vor der ersten Vorstellung oder Probe durch Aufziehen und Herablas-sen auf seine Betriebsbereitschaft geprüft werden. Der Schutzvorhang ist nach jeder Vorstellung herabzu-lassen und zu allen arbeitsfreien Zeiten geschlossen zu halten. Die Hinweise zur Durchführung einer Brandsicherheitswache wurden ja bereits gepostet. Bei uns wird dies so durchgeführt, dass der Schutzvorhang in der Regel vor jeder Vorstellung einmal im Beisein des Wachhhabenden gefahren und auf dem BSW-Protokoll dokumentiert wird. Ebenfalls wird hier vermerkt, falls der Schutzvorhang nach der Vorstellung ausnahmsweise geöffnet bleibt. Jede Veranstaltung im Spielplan wird ohnehin vorher abgenommen und ggf. Besonderheiten für die BSW im Abnahmeprotokoll bereitgestellt. Grüße Daniel | ||||
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