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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaBrandsicherheitswache: Schutzvorhand bei Vollbühnen9 Beiträge
AutorDani8el 8R., Ulm / Baden-Württemberg672563
Datum16.03.2011 11:28      MSG-Nr: [ 672563 ]3392 x gelesen

Hallo Florian,

die Versammlungsstättenverordnung Baden-Württemberg fordert eine tägliche Kontrolle:

Geschrieben von § 36 Bedienung und Wartung der technischen Einrichtungen, Laseranlagen(1) Der Schutzvorhang muss täglich vor der ersten Vorstellung oder Probe durch Aufziehen und Herablas-sen auf seine Betriebsbereitschaft geprüft werden. Der Schutzvorhang ist nach jeder Vorstellung herabzu-lassen und zu allen arbeitsfreien Zeiten geschlossen zu halten.

Die Hinweise zur Durchführung einer Brandsicherheitswache wurden ja bereits gepostet.

Bei uns wird dies so durchgeführt, dass der Schutzvorhang in der Regel vor jeder Vorstellung einmal im Beisein des Wachhhabenden gefahren und auf dem BSW-Protokoll dokumentiert wird. Ebenfalls wird hier vermerkt, falls der Schutzvorhang nach der Vorstellung ausnahmsweise geöffnet bleibt.

Jede Veranstaltung im Spielplan wird ohnehin vorher abgenommen und ggf. Besonderheiten für die BSW im Abnahmeprotokoll bereitgestellt.

Grüße
Daniel



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 09.03.2011 08:39 Flor7ian7 P.7, Wiesloch
 09.03.2011 08:45 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
 09.03.2011 13:02 Stef7fi 7H., Langenfeld
 09.03.2011 14:34 Flor7ian7 P.7, Wiesloch
 09.03.2011 14:36 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
 09.03.2011 12:57 Thom7as 7B., Korntal-Münchingen
 09.03.2011 14:36 Flor7ian7 P.7, Wiesloch
 16.03.2011 08:24 Flor7ian7 P.7, Wiesloch
 16.03.2011 11:28 Dani7el 7R., Ulm

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