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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | 'Abschnittsleiter Atemschutz', war: Ohne G26 Beruflich in der F. | 76 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 672883 | ||
Datum | 17.03.2011 13:30 MSG-Nr: [ 672883 ] | 19491 x gelesen | ||
Geschrieben von Andreas Kolbe Die Frage ist, ob man bei 2. noch von einem Atemschutznotfall reden kann/muss. Hier ist der Atemschutz nicht notwendig und stellt somit kein Problem dar. Das ist eher ein "normaler" Unfall. Sache der Definition. Nennen wir es Sicherheitstrupp-Einsatz. MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | ||||
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