Geschrieben von Marc DickeyDaher finde ich ja die Regelung, daß der KBx eingreifen kann wenn es die örtliche EL nicht hinbekommt nicht verkehrt. Das generelle Recht zu übernehmen halte ich jedoch für zu weit gehend.
Hihi. Und wer beurteilt, ob es der örtliche EL nicht hinbekommt? Genau. Derjenige, der die Einsatzleitung dann übernehmen würde. Ergo haben wir Fall 1 vorliegen, da der KBx die Einsatzleitung dann übernimmt, wenn er will.
Um ehrlich zu sein finde ich das aber nicht schlimm, sofern der KBx sein Handwerk beherrscht.
MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus
(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)
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