alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaBerechnung Dienstzeit bei FF in Bayern6 Beiträge
AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern673624
Datum21.03.2011 17:05      MSG-Nr: [ 673624 ]3301 x gelesen

Hallo Christian,

siehe Art. 6 (2) BayFwG:
(2) 1 Feuerwehrdienst können alle geeigneten Personen vom vollendeten 18. bis zum vollendeten 63. Lebensjahr in der Gemeinde leisten, in der sie eine Wohnung haben, und in der Gemeinde, in der sie einer regelmäßigen Beschäftigung oder Ausbildung nachgehen, in besonderen Fällen auch in den jeweiligen Nachbargemeinden.

sowie:

Art. 7 BayFwG:
(1) Jugendliche können vom vollendeten 12. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr als Feuerwehranwärter Feuerwehrdienst leisten.

(2) 1 Feuerwehranwärter sind den Feuerwehrdienstleistenden gleichgestellt, soweit sich aus diesem Gesetz nichts anderes ergibt. 2 Sie dürfen nur zu Ausbildungsveranstaltungen und erst ab vollendetem 16. Lebensjahr bei Einsätzen zu Hilfeleistungen außerhalb der unmittelbaren Gefahrenzone herangezogen werden.


Demnach würde ich auch die Zeit in der Jugendfeuerwehr zur Dienstzeit rechnen.


Grüße
Magnus

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 21.03.2011 16:58 Chri7sti7an 7S., Dietenhofen
 21.03.2011 17:05 Magn7us 7H., Pöttmes
 21.03.2011 19:39 Mark7us 7R., Höhenrain
 22.03.2011 01:17 Chri7sti7an 7S., Dietenhofen
 21.03.2011 20:11 Bern7d S7., Münchberg-Mechlenreuth
 03.04.2011 07:01 Dani7el 7Z., Ansbach

0.146


Berechnung Dienstzeit bei FF in Bayern - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt