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Sozialgesetzbuch, für uns interessant insbesondere:
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung
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RubrikFeuerwehr-Historik zurück
ThemaMythos 'fehlender Versicherungsschutz'3 Beiträge
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 673771
Datum22.03.2011 07:41      MSG-Nr: [ 673771 ]3813 x gelesen

Der Mythos besagt das Feuerwehrangehörige unter bestimmten Umständen keinen Versicherungsschutz durch die Unfallversicherung haben.

Ein kurzer Blick in das SGB VII, §7 (2) widerlegt das. Steht doch dort
(2) Verbotswidriges Handeln schließt einen Versicherungsfall nicht aus.

Nun aber stellt sich die Frage woher der Mythos kommt.

Ich bin an ganz überraschender Stelle fündig geworden.

Im Buch Unter dem Hakenkreuz berichtet der Author auf Seite 71 und 72 über den 10 Landesverbandstag des Landesverbandes der Freiwilligen Feuerwehren im Schaumburg - Lippe (Sept. 1933)

Dort steht:

Wer nicht nach Vorschrift uniformiert sei, erhalte bei Unfällen keine Entschädigung.

Frage: Hat jemand Unterlagen aus der Zeit in der die Quelle näher zu bestätigen ist? Oder war es damals schon ein Mythos?
Gab es damals schon das SGB VII?


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

"Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

Sehen Sie, es gibt nur eine Konstante, eine Universalität. Es ist die einzige echte Wahrheit:
Kausalität. Aktion - Reaktion. Ursache und Wirkung

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 22.03.2011 07:41 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 22.03.2011 08:12 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 22.03.2011 08:58 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf

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