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Sozialgesetzbuch, für uns interessant insbesondere:
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung
RubrikFeuerwehr-Historik zurück
ThemaMythos 'fehlender Versicherungsschutz'3 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional673782
Datum22.03.2011 08:58      MSG-Nr: [ 673782 ]1823 x gelesen

Tach, Post!

Geschrieben von Florian BeschFrage: Hat jemand Unterlagen aus der Zeit in der die Quelle näher zu bestätigen ist? Oder war es damals schon ein Mythos?
Gab es damals schon das SGB VII?


Zu dieser Zeit galt (und zwar bis 31.12.1996!) die Reichsversicherungsordnung (ja, die hieß auch nach 49 noch so) aus dem Jahre 1911. Im Dritten Buch RVO, § 548 Abs. 3 stand, dass verbotswidriges Handeln einen Versicherungsfall nicht ausschließt. Allerdings ist mir nicht bekannt, seit wann es § 548 Abs. 3 gab.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit)

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 22.03.2011 07:41 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 22.03.2011 08:12 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 22.03.2011 08:58 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf

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