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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ortsbrandmeister nun als Vollzugsbeamte | 14 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 673786 | ||
Datum | 22.03.2011 09:33 MSG-Nr: [ 673786 ] | 9138 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen M@yer dürfen die nun Strafzettel für Falschparker ausstellen? Dürften sie wohl, es geht aber wohl eher um Amtshilfe, Haftungsfragen und Zwangsmaßnahmen. Da kann es ganz praktisch sein, wenn man gleichzeitig "die Polizei" ist. Siehe auch Bericht: Den Ehrenbeamten werden damit für ihre Aufgaben umfangreiche Befugnisse eingeräumt, die für den täglichen Einsatzdienst nötig sind. Diese entsprechen den allgemeinen Befugnissen der Polizei und Verwaltungsbehörden nach dem Niedersächsischen Gesetz über öffentliche Sicherheit und Ordnung. Gruß, Markus Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen. J. Mäschle, Forums-Philosoph | ||||
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