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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ortsbrandmeister nun als Vollzugsbeamte | 14 Beiträge | ||
Autor | Maik8 Z.8, Naumburg / Sachsen- Anhalt | 673894 | ||
Datum | 22.03.2011 20:43 MSG-Nr: [ 673894 ] | 8462 x gelesen | ||
Geschrieben von Markus Weber
Das Gefahrenabwehrrecht unterscheiden ganz klar zwischen Polizei und Verwalungsbehörde. Vollzugsbeamte als Beamte der Verwaltungsbehörden sind von der Polizei klar zu trennen. Die Befugnisse die das SOG einräumt richten sich zwar an beide "Behörden" - die Polizei hat aber aufgrund von Spezialgesetzen (z.B. StPO) weitergehende Befugnisse, die ein Vollzugsbeamter der Verwaltungsbehörde nicht hat. Ich hatte dazu irgendeinen Artikel / Buch gelesen, was ich aber im moment nicht finde. In jedem Fall sind die Anzahl an Fallkonstellationen in denen das BrSchG anwendbar ist zahlenmäßig geringer als die des SOG. | ||||
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