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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | So kann es auch gehen: Bürgermeister entlässt Wehrführer ... | 31 Beiträge | ||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 674017 | ||
Datum | 23.03.2011 13:02 MSG-Nr: [ 674017 ] | 9864 x gelesen | ||
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Hallo! Geschrieben von Jürgen M@yer Sehe ich auch so. Wobei meiner Ansicht nach ein entscheidender Faktor die (falsche) Schulzuweisung des Ex-Wehrführers an den Bürgermeister schon ein gewichtiger Faktor für die Gerichtsentscheidungen sein dürfte. Nennt man auch einen Verstoß gegen die Treuepflicht. Siehe hierzu §§ 20 und 21 GemVO. Das einfachste wäre gewesen, wenn man die Zahlungen der Gebühren eingestellt und die Rechnungen bzw. Mahnungen an die Gemeinde weitergereicht hätte. Dann wäre diese in der Pflicht gewesen den Sachverhalt zu klären. Die Eigenmächtige Kündigung des Anschlusses war ein Schuss ins Knie. Gruß vom Berg Jakob Suche folgende Reservistenkrüge: 22. Inf.-Reg. Saargemünd / 5. Chevaulegers -Reg. Zweibrücken / 1. MG-Abteilung Landau / 23. Inf.-Reg. Germersheim / 2. Pionierbataillon Germersheim / 23. Inf.-Reg. Kaiserslautern / 18. Inf.-Reg Kaiserslautern. 2. Trainbataillon Germersheim / 2. Jägerbataillon Aschaffenburg Angebote bitte mit realistischen Preisvorstellungen! | ||||
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