alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Grundgesetz
Grundgesetz
Grundgesetz
Grundgesetz
Technische Hilfeleistung
Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEhrenbeamte mit ausländischer Staatsbürgerschaft29 Beiträge
AutorHara8ld 8H., Erfurt / Thüringen674043
Datum23.03.2011 15:45      MSG-Nr: [ 674043 ]6031 x gelesen
Infos:
  • 22.03.11 Bundesländer wollen mehr Ausländer im Polizeidienst

  • Geschrieben von Maik Zeugner ... das Recht Verbeamtet zu werden richtet sich nach Art. 33 GG und ist somit bundeseinheitlich ein Bürgerrecht. Dies gilt entsprechend für EU-Bürger aufgrund von Art. 23 GG

    Stimmt nicht ganz!
    Art. 33 GG regelt das nur für Deutsche und ist die Grundlage für die Existenz von Beamten.
    Art. 23 GG regelt das Verhältnis D zu EU, sagt aber nichts zur Frage von Beamten aus anderen Staaten.


    Die Rechtsgrundlage ist das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) von 2009, welches das Beamten-Rechts-Rahmen-Gesetz (BRRG) abgelöst hat.

    Dort steht:
    § 7 Voraussetzungen des Beamtenverhältnisses
    (1) In das Beamtenverhältnis darf nur berufen werden,
    wer
    1. Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit
    a) eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder
    b) eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
    c) eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben,
    besitzt,

    usw.

    (Sorry, falls ich jemand langweile, aber das sind die "grundsätzlichen Spielregeln")

    Nach den jeweiligen Beamtengesetzen der Länder sind "Ehrenbeamte" eben auch "Beamte".

    In TH sollen nach § 15 Abs. 4 ThürBKG der Ortsbrandmeister, die Wehrführer und deren Stellvertreter zu Ehrenbeamten ernannt werden. D.h., es kann auch ohne die Ernennung die Funktion ausgeübt werden, wenn triftige Gründe vorliegen.

    Ich glaube, es ist besser, eine engagierte, gut ausgebildete Führungskraft zu haben, als in der FF aus "beamtenrchtlichen Gründen" auf ihn zu verzichten.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Harald



    Das ist meine private Meinung!
    Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen.
    Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen.

    Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

    << [Master]antworten>>
    flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
    Beitrag weiterempfehlen

     22.03.2011 19:10 Thom7as 7H., Langgöns
     22.03.2011 19:26 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     22.03.2011 20:25 Maik7 Z.7, Naumburg
     22.03.2011 20:33 ., Kirchheim unter Teck
     22.03.2011 20:48 Maik7 Z.7, Naumburg
     22.03.2011 21:27 ., Kirchheim unter Teck
     22.03.2011 21:40 Maik7 Z.7, Naumburg
     22.03.2011 21:07 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     22.03.2011 21:18 Maik7 Z.7, Naumburg
     22.03.2011 21:24 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     22.03.2011 21:30 Maik7 Z.7, Naumburg
     22.03.2011 21:34 ., Kirchheim unter Teck
     22.03.2011 21:59 ., Dortmund
     22.03.2011 22:45 ., Kirchheim unter Teck
     23.03.2011 00:22 ., Dortmund
     22.03.2011 23:16 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     23.03.2011 14:12 Maik7 Z.7, Naumburg
     23.03.2011 18:22 ., Dortmund
     22.03.2011 21:32 ., Kirchheim unter Teck
     23.03.2011 07:16 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     23.03.2011 14:37 Maik7 Z.7, Naumburg
     23.03.2011 15:45 Hara7ld 7H., Erfurt
     23.03.2011 21:13 Maik7 Z.7, Naumburg
     24.03.2011 07:43 Hara7ld 7H., Erfurt
     24.03.2011 09:54 Maik7 Z.7, Naumburg
     24.03.2011 10:24 ., Dortmund
     23.03.2011 12:59 Thom7as 7H., Langgöns
     23.03.2011 15:36 Cars7ten7 K.7, Hambühren LK Celle
     23.03.2011 21:03 Maik7 Z.7, Naumburg

    2.596


    Ehrenbeamte mit ausländischer Staatsbürgerschaft - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt