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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ortsbrandmeister nun als Vollzugsbeamte | 14 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 674119 | ||
Datum | 24.03.2011 08:48 MSG-Nr: [ 674119 ] | 7936 x gelesen | ||
Hallo Tim, lt. StPO (=Strafprozessordnung) ist bei (geplanten) Wohnungsdurchsuchungen immer ein Zeuge der Gemeinde (-verwaltung) hinzu zu ziehen. Dieser unabhänige Zeuge ist aber nicht nur Zeuge für die Beamten, sondern auch und vor allem für die Bürger. Die Bürger können den Zeugen ablehnen, dann darf er an der Durchsuchung nicht teilnehmen. Dies hat aber nichts mit seiner Eigenschaft als Vollstreckungsbeamter zu tun. MfG, Thomas Klee Dies ist ausschließlich meine private Meinung | ||||
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