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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ortsbrandmeister nun als Vollzugsbeamte | 14 Beiträge | ||
Autor | Maik8 Z.8, Naumburg / Sachsen- Anhalt | 674133 | ||
Datum | 24.03.2011 09:59 MSG-Nr: [ 674133 ] | 7906 x gelesen | ||
Geschrieben von Sven Reimer Ich weiß nicht wie es bei Dir im Bundeslande ist, aber in Nds. ist die Gefahrenabwehr originär Aufgabe der Verwaltungsbehörde und subsidiäre Aufgabe der Polizei. In solchen Sachen ist Niedersachsen und Sachsen-Anhalt nahezu indentisch. Ich stelle einfach mal ein zwei Zitate gegenüber Geschrieben von Sven Reimer Ansonsten findest Du immer die Formulierung " Die Verwaltungsbörden und die Polizei...."! Geschrieben von Maik Zeugner Die Befugnisse die das SOG einräumt richten sich zwar an beide "Behörden" Geschrieben von Sven Reimer Ich denke da ist eine deutliche Trennung zu setzen Geschrieben vonMaik Zeugner Vollzugsbeamte als Beamte der Verwaltungsbehörden sind von der Polizei klar zu trennen. Dieses Zitat bezog sich überigens auf die Aussage, dass es Vorteile hätte "Die Polizei" zu sein. Darauf hin habe ich gesagt, dass man nicht die Polizei ist. Geschrieben von Sven Reimer Ein weiterer Aspekt ist auch, dass nur die allerwenigsten FM (SB) die Befugnisse kennen Reich ja, wenn der EL sie kennt. | ||||
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