News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ortsbrandmeister nun als Vollzugsbeamte | 14 Beiträge | ||
Autor | Sven8 R.8, Cuxhaven / Niedersachsen | 674134 | ||
Datum | 24.03.2011 10:12 MSG-Nr: [ 674134 ] | 7617 x gelesen | ||
Geschrieben von Maik Zeugner Reich ja, wenn der EL sie kennt. Bis Du sicher, dass der Einsatzleiter seine rechtlichen Möglichkeiten wirklick durchweg kennt? Ich führe seit mehreren Jahren bei uns im Bereich zusammen mit einem Vertreter des Landkreises entsprechende Beschulungen für "Verwaltungsvollzugsbeamte im Feuerwehrdienst" durch. Dort sitzen Kameraden vom Gruppenführer aufwärts und Du glaubst nicht, wie oft dort ein gewissen Aha-Effekt einsetzt oder die Bemerkung kommt "Das habe ich nicht gewusst!" Ich habe selbst die Ausbildung an der damaligen LFS genossen und muss ehrlich sagen, dass im Bereich der Führungsausbildung der rechtliche Part meiner Meinung nach nicht ausführlich genug behandelt wird. Ich bin mir jetzt nicht sicher, aber ich glaube im ZF-Lehrgang sind es 2 Stunden! MfG Sven R. Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit. (Gerhard Uhlenbruck, *1915) | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|