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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ortsbrandmeister nun als Vollzugsbeamte | 14 Beiträge | ||
Autor | Maik8 Z.8, Naumburg / Sachsen- Anhalt | 674166 | ||
Datum | 24.03.2011 14:20 MSG-Nr: [ 674166 ] | 7669 x gelesen | ||
Geschrieben von Sven Reimer Ich habe selbst die Ausbildung an der damaligen LFS genossen und muss ehrlich sagen, dass im Bereich der Führungsausbildung der rechtliche Part meiner Meinung nach nicht ausführlich genug behandelt wird. Da gebe ich dir Recht. Zumindest in Sachsen-Anhalt wird daher ein Lehrgang angeboten, der nur Fragen des Einsatzrechtes beleuchtet. Wenn du zu diesem Lehrgang die Leute nicht hin bekommst, bekommst du sie auch nicht warscheinlich auch nicht zu dem Vollzugsbeamtenlehrgang. Wie der Stand in anderen Bundesländern ist, kann ich nicht sagen. Ich find es jedenfalls gut, dass die BKS Heyrothsberge diesen Lehrgang anbietet. Voraussetzung: Gruppenführer (d.h. "kleinste" Qualifikation eines Einsatzleiters) | ||||
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