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RubrikEinsatz zurück
ThemaSonderrechte abseits der StVO (war: Einsatz + Alkohol)15 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW674941
Datum29.03.2011 22:31      MSG-Nr: [ 674941 ]3277 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Linus DrescherWenn ich jetzt die Benutzung eines beleuchteten Dachaufsetzers als "dringend geboten" erachte - dann darf ich ihn also benutzen? :D (Ist ja keine Kennleuchte.)

Du darfst ihn benutzen, wenn er dringen geboten ist.

Wenn du ihn für dringend geboten gehalten hast und den Irrtum nicht vermeiden konntest, kannst du ggf. nicht dafür bestraft werden.

Aber da wir ja alle wissen, dass beleuchtete Dachaufsetzer böse [tm] sind, wirst du damit wohl nicht durchkommen ;-)

Die zuständigen Stellen stellen übrigens regelmäßig fest, dass die zulässigen Beleuchtungseinrichtungen völlig ausreichend für alle Einsatzzwecke sind. Deswegen sind auch Springlicht, Frontblitzer, und alleviele Arten von Heckabsicherung und Reflexbeklebung auch im Einsatz verboten. Ob das beim Privatfahrzeug genauso locker gesehen wird wie bei Einsatzfahrzeugen weiss man dann hinterher...

Gruß,
Henning



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 29.03.2011 19:00 Jan 7S., Wallenhorst Einsatz + Alkohol = Führerschein weg!
 29.03.2011 19:29 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 29.03.2011 19:38 Jan 7S., Wallenhorst
 29.03.2011 20:45 ., Thierstein
 29.03.2011 21:17 ., Kirchheim unter Teck
 29.03.2011 21:34 Knut7 K.7, Nordendorf
 29.03.2011 21:37 Pete7r L7., Frankenberg
 29.03.2011 22:43 ., Kirchheim unter Teck
 29.03.2011 22:31 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 30.03.2011 07:20 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 30.03.2011 09:38 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 30.03.2011 11:04 Seba7sti7an 7H., Augsburg
 30.03.2011 11:17 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 29.03.2011 21:13 ., Kirchheim unter Teck
 29.03.2011 23:21 Jürg7en 7M., Weinstadt
 30.03.2011 08:56 ., Kirchheim unter Teck

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