News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Sonderrechte abseits der StVO (war: Einsatz + Alkohol) | 15 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 674999 | ||
Datum | 30.03.2011 11:17 MSG-Nr: [ 674999 ] | 3046 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Sascha Heinrich Wo ist Reflexbeklebung Verboten. Wo steht das? §49a StVZO. Allerdings gehörte das "viele" in meinem Satz auch zur Reflexbeklebung. Es gibt da ja in engen Grenzen (früher: in sehr sehr engen Grenzen) auch erlaubte Möglichkeiten. In der Praxis werden die Grenzen aber recht häufig überschritten. Gruß, Henning | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|