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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | vorgesehene Prüfungen an PA | 3 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8M., Idstein / Hessen | 675326 | ||
Datum | 01.04.2011 12:25 MSG-Nr: [ 675326 ] | 3070 x gelesen | ||
Hallo wertes Forum, vor einiger Zeit hatte ich schon mal nachgefragt, wie denn eine Halbjahresprüfung bei PA auszusehen hat. Grund hierfür war, nachdem wir vor nunmehr 1 1/2 jahren unsere neuen PA bekommen haben, wir uns selbstverständlich mit dem entsprechenden Gerätewarthandbuch und den entsprechenden Beschreibungen der einzelnen Prüfungen beschäftigt haben, sind wir etwas ins Schleudern geraten. Wir waren es so gewohnt, bzw. wir hatten es so im Kopf, dass zur Halb- und Jahresprüfung eines PA ein Manometerabgleich bei verschiedenen Drücken dazugehört. Im Gerätewarthandbuch der Fa. AUER ist für die AirGo-Geräte alle halbe Jahre, bzw. nach einem Einsatz eine "Sicht-, Dicht- und Funktionsprüfung" vorgesehen. Schaue ich nun im Handbuch nach, umfasst diese Sicht-, Dicht- und Funktionsprüfung eigentlich keine weiteren Bestandteile als die Einsatzkurzprüfung. Gestern wurde unsere neuer Prüfstand AUER "Profichek" in Betrieb genommen inklusive Einweisung. Hier wird bei der Prüfung eines PA ein Manometerabgleich bei drei verschiedenen Drücken durchgeführt. Auf meine Nachfrage, wo dies steht, dass das so ghemacht werden soll wurde mit einem weiteren Techniker von AUER telefoniert. Hier bakam ich sinngemäß folgende Antwort: "Wenn ihr euer PA ans Prüfgerät hängt, wird ein manometerabgleich gemacht, das macht das Programm automatisch! Da die Sicht-, Dicht- und Funktionsprüfung im Prinzip aber nichts anderes ist als die Einsatzkrzprüfung ist niergendwo vorgeschrieben, dass Du hierfür Dein Gerät tatsächlich ans Prüfgerät hängen musst!" Heisst für mich im Umkehrschluss, bekomme ich ein Gerät nach einem EInsatz oder einer Übung in die Werkstatt, ist es für mich kaum Mehraufwand das Gerät ans Prüfgerät zu hängen und die Prüfung dort mit Manometerabgeleich und Lautstärkeprüfung des Rückzugsignals durchzuführen. Will ich aber eine Halbjahresprüfung an einem Gerät durchführen, welches nicht im Einsatz war und auf einem Fahrzeug verladen ist, kann ich mir den Aufwand sparen und führe am oder im Fahrzeug, ggf. vor Ort am Standort eine Einsatzkurzprüfung durch, die ich schriftlich dokumentiere und bin somit im grünen Bereich. Ich wollts nicht so richtig glauben und habe zwei- dreimal nachgefragt, aber immer die selbe Antwort erhalten, so isses offensichtlich. Gruß Markus | ||||
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