Guten Abend,
Geschrieben von Bernhard GlasBeide Versicherungen kann ich Dir nur empfehlen.
Rechtschutz erscheint klar, da ja ein eigenständiger e.V.
Geschrieben von Bernhard GlasVeranstaltungshaftpflicht ist bei uns Voraussetzung für die Erteilung einer Veranstaltungsgenemigung durch die Stadt.
Sonstige reine Veranstaltungen des Vereins benötigen auch eine eigene Haftplichtversicherung, soweit auch logisch, nun bezog sich die Frage auch u.a. auf einen Tag der offenen Tür. Hier bin ich anderer Meinung, da ja die Verwaltungsbehörde (da für die Technik zuständig) dem Mitbürger die Ausstattung präsentiert und die Mitglieder des Vereins diese lediglich erklären bzw. demonstrieren, somit dürfte in diesem Fall doch die Haftpflicht der Stadt, Gemeinde o.ä. zuständig sein.
Gibt es einen Juristen im Forum, der hier weiterhelfen kann?
Grüße,
BS
"Dunkel die andere Seite ist, seehr dunkel"......"Yoda! Halt den Mund und iss dieses verdammte Toastbrot!"
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