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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaNormfahrzeuge staatlich gefördert - wie lange gebunden ?8 Beiträge
AutorLoth8ar 8G., Edertal / Hessen675779
Datum05.04.2011 17:05      MSG-Nr: [ 675779 ]2582 x gelesen

Hallo,

in Hessen gilt laut Brandschutzförderrichtlinie Absatz 6)

Zeitliche Bindung, Rückforderung der Zuwendung
Wird eine aus Landesmitteln geförderte Maßnahme nicht dem Zuwendungszweck entsprechend
verwendet, wird die Bewilligung regelmäßig ganz oder teilweise widerrufen. Bei der Berechnung
der teilweisen Rückforderung wird bei Maßnahmen der Anlage 1 für eine Bindungsfrist von
25 Jahren eine einheitliche Wertminderung von 4 v.H. und bei Maßnahmen der Anlage 2 für eine
Bindungsfrist von 20 Jahren eine einheitliche Wertminderung von 5 v.H. jährlich zu Grunde
gelegt. Die Bindungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme.

Anlage 1 = Bauvorhaben / Anlage 2 = Fahrzeuge


Mit kameradschaftlichen Grüßen
vom schönen Edersee
LOTHAR

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 05.04.2011 16:01 Domi7nic7 W.7, Bad Berka, 99735 Nohra
 05.04.2011 16:11 Mark7us 7R., Höhenrain
 05.04.2011 17:03 ., Thierstein
 05.04.2011 17:04 ., Thierstein
 05.04.2011 17:17 Knut7 K.7, Nordendorf
 05.04.2011 17:19 ., Thierstein
 05.04.2011 17:05 Loth7ar 7G., Edertal
 20.05.2011 02:47 Manu7el 7S., Heiligenhafen

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