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| Rubrik | Werk-/Betriebsfeuerwehr | zurück | ||
| Thema | wechsel von Anerkannter Werkfeuerwehr auf angeordneter Werkfeuerwehr? | 4 Beiträge | ||
| Autor | Linu8s D8., Thierstein / Bayern | 676727 | ||
| Datum | 11.04.2011 15:14 MSG-Nr: [ 676727 ] | 3229 x gelesen | ||
Geschrieben von Mike adams Womit hängt das überhaupt zusammen ob man anerkannt oder angeordnet ist? Angeordnet: Von der Bezirksregierung wird dem Betrieb vorgeschrieben: "Du musst eine Werkfeuerwehr haben, die nach den Regelungen der öffentlichen Feuerwehren arbeitet. (FwDVen, etc.)" Anerkannt: Ein Betrieb beschließt von sich aus, eine Feuerwehr einzurichten, verwendet dafür die Regelungen der öffentlichen Feuerwehren und die Bezirksregierung sagt: "Du arbeitest wie die öffentlichen Feuerwehren, du darfst deshalb auch außerhalb deines Werksgeländes als Feuerwehr arbeiten und SoSi nutzen." MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | ||||
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