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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Einsatz des ELW | 87 Beiträge | ||
Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 676805 | ||
Datum | 12.04.2011 09:14 MSG-Nr: [ 676805 ] | 40137 x gelesen | ||
Moin, man muss sich m.E. sehr genau überlegen was man will. Tatsache ist, dass der ELW 1 zur Mindestausstattung in den Gemeinden in Hessen zählt und dementsprechend bezuschusst wird. Allerdings ist das, was dann daraus wird, meist stark davon beeinflusst, was die Anwender daraus machen. Zwar ist ja die "Mindestbeladung" in der entsprechenden Norm geregelt, aber insbesondere die örtliche "Zusatzbeladung" mit Führungs(hilfs)mitteln unterscheidet sich doch sehr stark. Ich hab's mal für meine (gewerblichen) Zwecke hier zusammen geschrieben und in der Praxis hat sich ein m.E. taugliches Konzept entwickelt, tatsächlich und vor Ort am ELW 1 auszubilden. Ob's gleich ein Stabs- oder TEL-Lehrgang sein muss möchte ich mal bezweifeln, da sich die Tätigkeit in einer Führungsgruppe oder einem Stab doch recht umfangreich von der in einem Führungstrupp unterscheidet. Gruß, Matthias | ||||
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