Anerkannt ist eine Werkfeuerwehr, die ein Betrieb auf freiwilliger Basis unterhält und welche von der Bezirksregierung abgenommen wurde, so dass sie einer öffentlichen Feuerwehr in Ausstattung, Technik, Ausbildung usw. gleichzusetzen ist.
Angeordnet ist eine Werkfeuerwehr dann, wenn die Bezirksregierung einen Betrieb (meist aufgrund eines erhöhten Gefahrenpotenzials) dazu verpflichtet eine Werkfeuerwehr zu unterhalten. Auch diese muss die gleichen Merkmale wie eine öffentliche Feuerwehr haben und wird in regelmäßigen Abständen auf ihre Leistungsfähigkeit, durch die Bezierksregierung, kontrolliert.
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