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RubrikWerk-/Betriebsfeuerwehr zurück
Themawechsel von Anerkannter Werkfeuerwehr auf angeordneter Werkfeuerwehr?4 Beiträge
AutorMela8nie8 A.8, Kürten / NRW676845
Datum12.04.2011 13:46      MSG-Nr: [ 676845 ]2218 x gelesen

Anerkannt ist eine Werkfeuerwehr, die ein Betrieb auf freiwilliger Basis unterhält und welche von der Bezirksregierung abgenommen wurde, so dass sie einer öffentlichen Feuerwehr in Ausstattung, Technik, Ausbildung usw. gleichzusetzen ist.

Angeordnet ist eine Werkfeuerwehr dann, wenn die Bezirksregierung einen Betrieb (meist aufgrund eines erhöhten Gefahrenpotenzials) dazu verpflichtet eine Werkfeuerwehr zu unterhalten. Auch diese muss die gleichen Merkmale wie eine öffentliche Feuerwehr haben und wird in regelmäßigen Abständen auf ihre Leistungsfähigkeit, durch die Bezierksregierung, kontrolliert.



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 11.04.2011 15:05 Mike7 a.7, Rheinberg
 11.04.2011 15:14 ., Thierstein
 11.04.2011 17:21 Mart7in 7L., Illingen
 12.04.2011 13:46 Mela7nie7 A.7, Kürten

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