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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Freihalten von Fluchtwegen - BauO LSA | 11 Beiträge | ||
Autor | Jose8f M8., Dillingen / Saar / Saarland | 676959 | ||
Datum | 12.04.2011 21:31 MSG-Nr: [ 676959 ] | 4498 x gelesen | ||
Hallo! Du meinst offensichtlich brandlastfrei und nicht frei von Hindernissen und die Fluchtwegbreite reduzierenden Einbauten? §35 (5) In notwendigen Treppenräumen und in Räumen nach Absatz 3 Satz 3 müssen 1. Bekleidungen, Putze, Dämmstoffe, Unterdecken und Einbauten aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen, 2. Wände und Decken aus brennbaren Baustoffen eine Bekleidung aus nichtbrennbaren Baustoffen in ausreichender Dicke haben und 3. Bodenbeläge, ausgenommen Gleitschutzprofile, aus mindestens schwerentflammbaren Baustoffen bestehen. Das wäre die eine Aussage dazu. Als schwer entflammbar gelten üblicherweise Artiekl, die Du mit einemm Streichholz nicht anbekommst. _______________ Nun die Erwägung aus dem Menschenverstand: Wenn in 2 cm über dem Boden durch Strahlungswärme eine Temperatur von 400 bis 500 Celsius erreicht ist, die die Fußmatte spontan und lichterloh brennen lässt, dann "schmilzt unter der Decke schon der Beton" und die Extrabrandlast durch die Fußmatte ist dann nicht mehr wirklich relevant... Gruß aus dem Saarland Jo | ||||
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