Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Dienstgrade der BF in FF anerkennen? | 8 Beiträge |
Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 677872 |
Datum | 18.04.2011 17:48 MSG-Nr: [ 677872 ] | 3124 x gelesen |
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Ortsbrandmeister
Feuerwehr-Verordnung
Geschrieben von Jens Hogeback
Beziehst du dich hier auf GF laut Stellenplan, oder auf GF laut Qualifikation (Lehrgang)?
Ersteres weiß ich nicht 100%, 2tes geht auf jeden Fall (Jugendwarte, Kreisausbilder, etc.)
Auch wenn Alex den GF als Nicht-OrtsBM und den stellv. GF als Nicht-stellv. OrtsBM und somit als "zusätzliche" Führungskräfte meint, dürfte das auch gehen: denn in der FwVO wird immer von Mindeststärke gesprochen. Es muß also das Minimum erfüllt werden, nach oben sind aber eigentlich keine Grenzen gesetzt.
Gruß
Lars
"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff
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Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.
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| 18.04.2011 10:00 |
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Alex7 D.7, Helpsen |
| 18.04.2011 14:54 |
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Jens7 H.7, Wildeshausen |
| 18.04.2011 15:00 |
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., Kirchheim unter Teck | |