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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Dienstgrade der BF in FF anerkennen? | 8 Beiträge | ||
Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 677894 | ||
Datum | 18.04.2011 18:35 MSG-Nr: [ 677894 ] | 3106 x gelesen | ||
Geschrieben von Alex Diedler 1. Ich kann in einer Ortsfeuerwehr mit Grundausstattung einen GF und einen stv. GF haben, die NICHT OrtsBM oder stv. OrtsBM sind? Wieso kann? Muss! § 3 Mindeststärke (1) Für die Mindeststärke einer Ortsfeuerwehr sind die taktischen Einheiten nach § 2 Abs. 2 als Bemessungsgrundlage heranzuziehen; sie beträgt bei der 1. Grundausstattungsfeuerwehr: eine Gruppe (2) Die personelle Mindeststärke einer Ortsfeuerwehr umfasst 1. die Ortsbrandmeisterin oder den Ortsbrandmeister, 2. die Stellvertretende Ortsbrandmeisterin oder den Stellvertretenden Ortsbrandmeister, 3. die Anzahl der Funktionen der zu berücksichtigenden taktischen Einheiten gemäß Absatz 1 und 4. eine Personalreserve von mindestens 100 vom Hundert, bezogen auf die zu besetzenden Funktionen. Zu der Stärke einer Gruppe gehört der Gruppenführer, zu der 100% Personalreserve der stellv. mit dazu! Gruß Heinrich | ||||
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