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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Thema Brandschutz in der Landwirtschaft | 23 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 G.8, Schalkholz / SH | 678863 | ||
Datum | 25.04.2011 18:28 MSG-Nr: [ 678863 ] | 6897 x gelesen | ||
Themengruppe: | ||||
So in der Reihenfolge sieht das Brandschutzgesetz in SH den Feuerwehreinsatz jedenfalls vor. Das Problem ist, dass aufgrund der MBO und damit fast aller LBO im Brandfall die Rettung von Menschen und Tieren zu ermöglichen ist. Menschen retten sich selbst (idR), Tiere können das je nach Art und Haltung nicht oder tun das vom Wesen her nicht. Und jetzt werden beispielsweise Großmastanlagen im Baugenehmigungsverfahren verhindert, weil eben die Tiere offenkundig im Brandfall nicht gerettet werden können. (Und/ODER weil nur wenigen oder niemandem klar ist, wie weit greift das jetzt....) Fragen die sich stellen: a) War das von Gesetzwegen so gemeint? b) Wie 'massiv' muss man bauen um das Retten und damit das ÜBERLEBEN der Tiere zu sichern (Bausubstanz, Anlagentechnik)? c) Wenn ein Masttier aus den Flammen befreit wurde, überlebt es dann die Minus 15 Grad und Ostwind draussen auf dem Hof? d) Darf so ein Tier nochmal zurück in den Produktionskreislauf (Kontamination)? e) Was ist mit (für den Menschen) gefährlichen Tieren? Andreas | ||||
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