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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Thema Brandschutz in der Landwirtschaft | 23 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 678868 | ||
Datum | 25.04.2011 18:49 MSG-Nr: [ 678868 ] | 6933 x gelesen | ||
Themengruppe: | ||||
Geschrieben von Andreas Grap a) War das von Gesetzwegen so gemeint? Auch auf die Gefahr hin, mich hier mal wieder in die Nesseln zu setzen ;-) Die Rettung von Tieren als (Pflicht-)Aufgabe der kommunalen Einrichtung Feuerwehr hat m.E. zwei (Historische) Hintergründe. 1. Die Tiere als (wirtschaftliche und "ernährungsseitige") Lebensgrundlage der (kleinbäuerlich) geprägten Familienbetriebe (sowie der durch sie versorgten Dorfstrukturen). --> Deshalb Aufgabe der Feuerwehr. 2. Das "Kostenrisiko" einer Tierrettung für den o.g. Fall. --> Deshalb Pflichtaufgabe der Feuerwehr. d.h. ebenso wie es damals darum gibt das Haus des normalen Bürgers oder die Werkstatt des Handwerkers als Wertgegenstand und Existenzgrundlage zu schützen. Mit Tierschutz im heutigen Sinn hatte das sicherlich nichts zu tun. Sondern reine Existenzsicherung. Den "Luxus" Tiere anders zu behandeln und ihren Rechtsstand immer mehr dem des Menschen anzunähern gibt es m.E. erst in den letzten 30-40 Jahren als Wohlstandsphänomen. Und oftmals nicht rational begründet, sondern rein emotional. Und ob man das wirklich gut finden muß, na ja. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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