Moin,
Überbauen/Brücken von Brandmauern vermeiden, drauf achten dass Kabeldruchbrüche durch Wände mit Anforderungen an die Brandbeständigkeit vernünftig geschottet werden (macht kaum wer freiwillig...).
Ggf. Leitungsanlagenrichtlinie relevant, je nach Objekt und Leitungsführung.
Optimal:
Leitungen außerhalb des Gebäudes bis zu den Wechselrichtern führen oder in durchgängigem, geerdeten Metallpanzerrohr.
Feuerwehrschalter mit außenliegender Bedienstelle am Eingang wäre idealfall, gibt's aber keinerlei
Verpflichtung dazu. die allermeisten aktuellen Wechselrichter haben bereits eine gleichstrosmeitige Trennstelle. Damit sidn die normativen Vorgaben der VDE 0100-712 erfüllt, nützt dir als Fw aber nicht viel, weil damit die Gleichstromleitungen bis zu den Wechselrichtern weiter unter Spannung stehen.
Drauf hinwisen, was die jeweiligen Versicherer ggf. darüber hinaus vorgeben. Der Betreiber tritt ja i.d.R. nicht als Privatperson sondern Unternehmer auf, da können sich fiese Gewerbe-Klauseln in den Details verbergen. Insbesondere Klausel 3602 wird interessant, wenn eingeschlossen. Regelmäßige Prüfung der Elektroinstallation durch VDS-anerkannten Sachverständigen, Berichte unaufgefordert vorzulegen. Nein, da fragt dich keiner nach, ob du sie nicht wie von dir unterschrieben noch brav einreichen willst. Fällt erst dann wem auf, wenn man sich darüber möglicherweise aus der Regulierung herauswinden kann.
Gruß,
Thorben
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