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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Was zum Nachdenken.... | 19 Beiträge | ||
Autor | Joer8g S8., Karlsruhe / Baden-Wuerttemberg | 679867 | ||
Datum | 04.05.2011 21:05 MSG-Nr: [ 679867 ] | 8421 x gelesen | ||
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Hallo zusammen, was dabei eben auch zu betrachten ist ist die Frage ob ein veröffentliches Bild für das Opfer 'entwürdigend' oder 'entstellend' ist. Für mich ist ein nur 'verrußtes' 'ersticktes' Opfer hier eher 'tragbar' als ein Opfer mit Verletzungen oder 'sichtbaren' Schmerzen. Da ein Bewustloser oder gar Toter so er keine sichtbaren Verletzungen hat auch (zumindest im letzteren Fall) keine Schmerzen hat ist das eher tragbar. Wichtig auch - was soll das Foto darstellen (mit Text, ohne Text) das kann auch was ausmachen. -> Stichwort 'My Lai', da gabs sogar dicke Preise dafür - und das Opfer lebt heute noch ... Das Ganze ist leider nicht eindimensional zu sehen ... Frage an die juristischen Profi's -> wenn das Opfer zum Veröffentlichungszeitpunkt verstorben ist - 'wie lange' gelten denn 'Perönlichkeitsrechte' unter der Massgabe: keine entwürdigende und entstellende Darstellung aber relatiive Person der Zeitgeschichte ... Gruss Jörg | ||||
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