Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit |
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Thema | Weitergabe von Einsatzfotos der gemeindli. Feuerwehren an die Presse | 55 Beiträge |
Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 680131 |
Datum | 06.05.2011 16:13 MSG-Nr: [ 680131 ] | 12916 x gelesen |
Geschrieben von Thorben GruhlGeht's noch? Da kann sich also ein dahergelaufener selbsternannter fotojournalist sein faktisches einsatzbildmonopol erklagen und soll 300 Öre für ein grausiges bild verlangen können, während die Fw nicht mehr ein nebenbei geschosseses Bild als Teil ihrer öffentlichkeitsarbeit zur verfügung stellen darf?! Warum soll der Herr Fotojournalist, wenn er die beschisseneren Bilder hat nun also protegiert werden?
Weil er nicht die gleichen Möglichkeiten zum Fotografieren hat, wie die Feuerwehr, er kommt weder in die Brandräume, noch kommt er ähnlich nahe an Brandobjekte heran, wie die Presseleute der Feuerwehr. Aus diesem Grund wird er seine Bilder in Konkurrenz zur Feuerwehr nicht verkaufen können.
Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
Albert Einstein
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