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Thema | div. Waldbrände... | 123 Beiträge |
Autor | Clau8dia8 C.8, Mönchengladbach / NRW | 680297 |
Datum | 09.05.2011 11:25 MSG-Nr: [ 680297 ] | 33758 x gelesen |
Infos: | 06.07.18 Buchtipp: Vegetationsbrandbekämpfung von Cimolino / Maushake / Südmersen / Zawadke 06.07.18 Standard-Einsatz-Regeln: Wald- und Flächenbrandbekämpfung 24.06.17 Waldbrände ökonomischer Fluch oder ökologischer Segen 23.06.17 DFV: Fachempfehlung "Sicherheit und Taktik im Waldbrandeinsatz" 23.06.17 BBK: Verhalten bei einem Waldbrand
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Katastrophenschutz
Katastrophenschutz
Niedersächsischen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz
Deutscher Feuerwehrverband e.V.
Katastrophenschutz
Ich kann die Bedenken durchaus verstehen. Zumal es vermehrten Wiederstand oder erhebliche Bedenken zur derzeitigen Organisationsstruktur aus den Feuerwehren und KatS Behörden gibt.
Als Anlage ein Positionspapier der SPD Landtagsfraktion NI
NIEDERSÄCHSISCHER LANDTAG
Abgeordneter
Klaus-Peter Bachmann
Mitglied des Vorstandes der SPDLandtagsfraktion
Vorsitzender des Arbeitskreises Innenpolitik
und Sport
Innenpolitischer Sprecher der Fraktion
Lüdersstraße 4
38124 Braunschweig
E-Mail: info@bachmannmdl.
de
Wahlkreisbüro
Schloßstraße 8
38100 Braunschweig
Tel.: 0531/ 48098-21
Fax: 0531/ 48098-26
Ansprechpartnerin: EvaVoges
E-mail: eva.voges@spd.de
2. Mai 2011
An die
Feuerwehrführungskräfte
in Niedersachsen
Schreiben des Niedersächsischen Innenministers vom 14. April 2011
Liebe Kameradinnen, liebe Kameraden,
der niedersächsische Innenminister hat Sie mit Schreiben vom 14. April des Jahres – aus
seiner Sicht – über wichtige die Feuerwehren interessierende Fragen informiert. Das ist
sein gutes Recht. Da es aber in vielen Punkten eine davon abweichende Sichtweise der
SPD-Landtagsfraktion gibt, will auch ich Sie entsprechend informieren.
Zunächst schließe ich mich natürlich – im Namen der gesamten SPDLandtagsfraktion
Niedersachsen – dem ausgesprochenen Dank an Sie und die
Angehörigen aller Freiwilligen Feuerwehren, Berufs-, Werk- und
Betriebsfeuerwehren in unserem Land uneingeschränkt an! Ohne diesen
vorbildlichen und erfolgreichen Einsatz, wäre die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr
in Niedersachsen nicht zu gewährleisten. Ich bitte Sie ebenfalls, diesen Dank an die
Angehörigen aller Feuerwehren weiter zu geben.
Zu den vom Innenminister angesprochenen Fragen:
Novellierung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes
Die SPD-Landtagsfraktion begrüßt die Absicht, das Gesetz zu novellieren. Das ist auch
dringend erforderlich! Wir haben dazu bereits im Juni 2008 dem Landtag einen
umfassenden – Ihnen bekannten – Entschließungsantrag (Die Zukunft der Freiwilligen
Feuerwehren in Niedersachsen sichern!) vorgelegt, dessen Inhalte bei der Novellierung
des Gesetzes komplett mit beraten werden müssen. Dabei muss es u.a. auch um die
Frage der Altersgrenze für den Dienst in den Freiwilligen Feuerwehren gehen, da wir die
demografische Entwicklung nicht ignorieren können. Hier sind für logistische Aufgaben –
auch im Einsatzfalle – Änderungen sinnvoll. Wir streben eine für die Träger der
Feuerwehren flexible und nach örtlichen Gegebenheiten (Feuerwehrsatzung) zu
gestaltende Regelung an. Wir lassen jedoch keinen Zweifel, dass wir für die beruflich
tätigen Feuerwehrangehörigen an der derzeitigen besonderen Altersgrenze festhalten
Ansonsten verweisen wir auf die Inhalte unseres dem Landtag vorliegenden Antrages in
der Landtagsdrucksache 16/282.
Feuerwehrverordnung
Wir hätten es sehr begrüßt, wenn in der neuen Feuerwehrverordnung für die Träger der
Feuerwehren die Notwendigkeit einer Brandschutzbedarfsplanung geregelt worden wäre
und nicht nur die Option! Auch dadurch würde im Sinne einer Stärkung der kommunalen
Selbstverwaltung mehr Flexibilität vor Ort ermöglicht und für die verantwortlichen
Feuerwehrführungskräfte mehr Rechtssicherheit eintreten, da der jeweilige Träger der
Feuerwehr auch bewusst die Verantwortung für Ausstattung und Organisation
übernehmen würde. Auch hier beinhaltet unser Entschließungsantrag viele inhaltliche
Anregungen. Wir sind für die beabsichtigte weitere Novellierung der Verordnung auch
noch einmal bezüglich der Verbesserung der Laufbahnvorschriften und
Beförderungsmöglichkeiten für in der Ausbildung tätige Feuerwehrkräfte gegenüber dem
Landesbranddirektor initiativ geworden und hoffen, dass auch dieser „vergessene
Bereich“ berücksichtigt wird.
Feuerwehrführerschein
Wir haben alle Bestrebungen auf Landes- und Bundesebene zur Verbesserung der
Situation tatkräftig unterstützt und begrüßen den erreichten Fortschritt, der hoffentlich
auch im Bundesrat bestätigt wird. Das haben wir auch in den Landtagsdebatten deutlich
gemacht. Noch besser wäre es jedoch gewesen, auf den Ausbau von
Behördenfahrschulen bei den Berufsfeuerwehren und großen Freiwilligen Feuerwehren
zu setzen um jederzeit eine ausreichende Zahl qualifizierter Maschinisten zur Verfügung
zu haben. Wir bedauern außerordentlich, dass es dem Innenminister offensichtlich nicht
gelungen ist, - nach entsprechender Frist – auch eine private Nutzung des erworbenen
Feuerwehrführerscheins zu erreichen. Das hätte die Attraktivität des Ehrenamtes bei der
Feuerwehr deutlich erhöht!
Akademie für Brand- und Katastrophenschutz in Celle
Um jeder Legendenbildung vorzubeugen: Die SPD-Landtagsfraktion hat den „Umbau“ der
niedersächsischen Feuerwehrschulen Celle und Loy zur Niedersächsischen Akademie für
Brand- und Katastrophenschutz jederzeit – auch in den entsprechenden
Landtagsdebatten – gefordert und befürwortet. Wir kritisieren – auch in Übereinstimmung
mit den Verbänden der Träger der Feuerwehren (Nieders. Städtetag und Nieders. Städteund
Gemeindebund) und dem Landkreistag – ausschließlich die vom MI durch
Haushaltsgesetz geregelte Finanzierung. Aus den erwarteten Zuwächsen beim
Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer werden den Kommunen leider rund 4 Mio €
vorenthalten, die diese dringend zur Investition im Feuerwehrbereich benötigen. Denken
wir nur an den kommunalen Anteil bei der Finanzierung von Endgeräten und zum Teil
auch Sendeanlagen im Bereich des Digitalfunks! Der Ausschüttungsanteil an die
Kommunen ist damit faktisch von 75 % auf zwei Drittel des Aufkommens abgesenkt
worden! Das Land setzt dieses den Kommunen zustehende Geld für eine ausschließliche
Landesaufgabe ein! Das wird darüber hinaus dadurch belastet, dass auch Kräfte des
KatS und der Polizei (ausschließliche Landesaufgabe) in der NABK ausgebildet werden
sollen. Das hat der MI auch bestätigt! Es kann nicht angehen, dass das die Kommunen
auch noch finanzieren sollen!
„Verpolizeilichung“ der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr
Auf diesen Themenkomplex ist der MI in seinem Schreiben leider mit keinem Wort
eingegangen. Wir halten die Unterstellung und organisatorische Eingliederung des
kommunalen und zivilgesellschaftlichen Bereichs der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr
in die Organisationsstrukturen der Polizei nach wie vor für einen schwerwiegenden und
auch verfassungsrechtlich bedenklichen Fehler (siehe auch Gutachten des Beigeordneten
des Dt. Städtetages a.D. Ursus Fuhrmann, Veröffentlichungen des DFV und der AGBF)!
In Schleswig-Holstein hat zum Beispiel die dortige CDU/FDP-Landesregierung den
Bereich Brandschutz wieder ausdrücklich der Kommunalabteilung im MI zugeordnet. In
einigen Bundesländern ist die strikte Trennung zwischen polizeilicher und
nichtpolizeilicher Gefahrenabwehr inzwischen sogar gesetzlich normiert. Das streben wir
auch für Niedersachsen an. Die Bereiche KatS und Brandschutz gehören im Ministerium
in die Kommunalabteilung und auf regionaler Ebene ebenfalls nicht in die
Polizeidirektionen. Wir hatten auch alternativ eine Zuordnung zu den (zivilen)
Regierungsvertretungen beantragt!
Auch hält der Innenminister nach wie vor so genannte „bunte Leitstellen“ (also auch keine
räumliche Trennung zwischen polizeilicher und nichtpolizeilicher Gefahrenabwehr) für
„erstrebenswert“. Hier ist nicht nur das Fuhrmann-Gutachten sondern mittlerweile auch
eine klare Positionierung des Landesdatenschutzbeauftragten dagegen zu halten. Die
SPD-Landtagsfraktion sperrt sich nicht gegen „Kooperationsmodelle“, wenn es alle
Beteiligten freiwillig so wollen. Die absolute Trennung der Bereiche (personell,
softwaremäßig und datenschutzrechtlich) ist dabei aber sicherzustellen.
Liebe Kameradinnen, liebe Kameraden, über diese und alle anderen Sie interessierenden
Fragen wollen wir mit Ihnen im Gespräch bleiben. Ich stehe auch jederzeit für
Diskussionsrunden in Feuerwehren und Ihren verbandlichen Organisationsstrukturen zur
Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Klaus-Peter Bachmann NIEDERSÄCHSISCHER LANDTAG
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