Rubrik | Sonstiges |
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Thema | RETTMobil 2011 | 32 Beiträge |
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 680723 |
Datum | 13.05.2011 10:19 MSG-Nr: [ 680723 ] | 8456 x gelesen |
Themengruppe: | Hanrath Feuerwehrstiefel / Heimann Feuerwehrstiefel |
Moin Dominic,
Geschrieben von Dominic Wenkel...denke schon, Produkte die im Ausland hergestellt werden und in Deutschland vertrieben werden auch kontroliert.
Die meisten Waren die in Deutschland ein Untersagungsverfügung erhalten kommen aus den Ausland.
Schau mal bei der
BAuA beim Thema "Geräte- und Produktesicherheit" rein - nur so als Tipp und zur Auffrischung der Kenntnisse.
Zunächst einmal ist der (EU-)Hersteller selbst für die Sicherheit seiner Produkte verantwortlich. In der zweiten Reihe stehen - wenn es für das Produkt so vorgesehen ist - die benannten Prüfinstitute.
Die zuständigen Behörden werden nur bei Verdacht "amtlich" tätig und leiten entsprechende (Rechts-)Verfahren ein.
Übrigens, es gibt bis dato in DE für 2011 nur eine einzige rechtskräftige Untersagungsverfügung - für ein Mobiltelefon. Dieses Rechtsmittel greift übrigens nur, wenn der Hersteller keine Nachbesserungen vornehmen kann oder will.
Was du meinst, ist das RAPEX"-Schnellwarnsystem" der EU, über das die zuständigen einzelstaatlichen Behörden wöchentlich gefährliche Produkte melden.
Einfach mal ein wenig in dem genannten Themenkomplex stöbern - auch der Film "Wie geht es Kiko?" ist in diesem Zusammenhang sehr interessant, er zeigt sehr anschaulich die Zusammenhänge und Anforderungen bei der CE-Kennzeichnung.
Geschrieben von Dominic WenkelGeschrieben von Michael Roleff"Sicher, hast Du das Zertifikat gesehen ?"
gesehen nicht, aber Sie schreiben es beim Produkt aus, wenn es nicht stimmt machen sie sich ja strafbar. Wer will kann ja die Firma anzeigen. Beweiselast liegt aber dann beim Kläger.
Hinschreiben kann man viel --- selbst die von einigen Firmen ins Internet gestellten "Baumusterprüfbescheinigung" und das "Zertifikat des Prüfinstitutes" sagen nichts(!) über den Zustand oder die Sicherheit des eigentlichen danach verkauften Produktes aus - es bescheinigt nur den sicheren Zustand des geprüften Baumusters!
Ein PSA-Hersteller mit entsprechender krimineller Energie kann jetzt natürlich relativ einfach den "Normalverbraucher" täuschen - der Kunde wird mit dem Zertifikat des Prüfinstitutes zufrieden gestellt, das tatsächlich produzierte Produkt weicht aber von den Sicherheitsanforderungen ab.
Bis das auffällt, können je nach Produkt Jahre ins Land gehen, in denen der kriminelle Hersteller seinen "Schnitt" macht. Fällt es auf, muss zunächst nachgebessert werden und wieder gehen Monate ins Land, in denen die mangelhaften Produkte weiter verkauft werden - dann kommt die Untersagungsverfügung, gegen die natürlich auf dem (langen) Rechtsweg angefochten werden kann .... .
Was wir brauchen (und vorliegen haben müssen), ist die Konformitätserklärung des Herstellers nach Art. 12 der PSA-Richtlinie - darin bescheinigt der Hersteller, das sein verkauftes Produkt den Sicherheitsanforderungen entspricht - mit Namen und Unterschrift des Verantwortlichen.
Interessanterweise hatte die Heimann B.V. - im Gegensatz zu anderen auf der Messe vertretenen PSA-Anbietern und Herstellern - diese Konformitätserklärung nicht am Stand verfügbar ...
ein Schelm, wer jetzt Böses dabei denkt ...
Beste Grüße
Udo Burkhard
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schau mal rein:
www.helferportal.org
www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de
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