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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Müssen sich geistliche an ein Kerzenverbot halten? | 41 Beiträge | ||
Autor | Holg8er 8R., Karlsbad / Ba.-Wü. | 680823 | ||
Datum | 13.05.2011 23:48 MSG-Nr: [ 680823 ] | 9787 x gelesen | ||
Hallo Markus, Geschrieben von Markus Weber Ist das eine eingesegnete Krankenhauskapelle oder ein Mehrzweckraum, der u.a. von der Geistlichkeit genutzt wird? Finden dort nur Wortgottesdienste oder auch richtige Messen mit Gabenbereitung (kath.) statt? Für den badischen Landesteil gesprochen muss der Raum meiner Einschätzung nach nicht gesondert gesegnet sein. Ich bin auf die Schnelle in unserer Kirchenrechtssammlung auf folgendes gestoßen: 3 Zwar ist nach evangelischem Verständnis der Kirchenraum kein Raum besonderer Heiligkeit (Sakral-Raum); er erhält allerdings durch das besondere Geschehen der Verkündigung des Wortes Gottes und die Feier der Sakramente seine besondere Würde und Prägung. Was machen die Protestanten da, nur Wortgottesdienst? Eine Einschränkung auf dieses Merkmal? Da passt dieses (badische) Verständnis aber nicht dazu: Die theologische Besinnung der letzten Jahrzehnte hat insbesondere zwei wichtige Erkenntnisse für evangelisches Gottesdienst- und Gemeindeverständnis erbracht. 1 Zum Gottesdienst gehört nicht nur die Wortverkündigung, sondern auch die Feier des Abendmahls, die nach Möglichkeit in den sonntäglichen Hauptgottesdienst einbezogen werden soll (Gesamtgottesdienst). Abendmahlfeiern sind auch in Krankenhauskapellen gang und gäbe. Quelle: www.kirchenrecht-baden.de Wer wehrt sich dagegen, die Heilige Mutter Kirche oder die*hüstel* den Ball gebe ich zuständigkeitshalber an die württembergischen Kollegen ab ;-) Ich kann mich aber gern auch nächste Woche bei mir im Büro mal schlau machen. Gruß aus dem Nordschwarzwald Holger | ||||
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