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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Müssen sich geistliche an ein Kerzenverbot halten? | 41 Beiträge | ||
Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 680833 | ||
Datum | 14.05.2011 06:33 MSG-Nr: [ 680833 ] | 9903 x gelesen | ||
Geschrieben von Alexander Horcher Also ich denke doch das der Art. 4 Abs. 2 unseres allseits bekannten Grundgesetzes schwerer wiegt. Das denke ich nicht. Zu nächst einmal haben wir ein Krankenhaus, in dem offenes Feuer verboten ist. Nun wird versucht ein theologisches Zusatzangebot einzurichten. Wenn die Kirche meint, dass sie nicht ohne Kerze kann, dann fällt das theologische Zusatzangebot halt aus und das Krankenhaus wird dann als normale Einrichtung ohne Sonntagsgottesdienst geführt. Es mag jetzt etwas zynisch klingen, aber die Leute im Krankenhaus können sich dann halt zwischen Krankenhaus und Kirche entscheiden. Ich würde mich beim Vorliegen einer Krankheit für das Krankenhaus entscheiden, denen traue ich einfach mehr Kompetenz im relevanten Bereich zu. [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | ||||
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