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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Müssen sich geistliche an ein Kerzenverbot halten? | 41 Beiträge | ||
Autor | Mart8in 8L., Illingen / Baden-Württemberg | 680895 | ||
Datum | 14.05.2011 18:03 MSG-Nr: [ 680895 ] | 9659 x gelesen | ||
Hallo! Erst mal recht interesant was es alles für Antworten gibt. Weitere Fakten: Die "Patienten" sind nicht freiwillig in dem Krankenhaus. Ihren Aufenthalt haben Sie beim zuständigen Gericht gebucht! Der Raum ist offiziell im Gebäudeplan als Mehrzwecksaal ausgeschrieben. Dort finden evangelische und katholische Gottesdienste statt. Die Geistlichen gehen ökomenisch( gemeinsam) gegen das Kerzenverbot an. In der Verfügung der Anstaltsleitung steht: Das entzünden von Kerzen ist in allen Dienst-, Gefangenen-, Arbeits-, Therapie-, und Nebenräumen untersagt! Sonst wüsste ich gerade nichts mehr. Schade dass wir nicht in der Schweiz sind, da müsste ich mich als BSB nicht mit dem Quatsch rumärgern. Da gibt es das VErbot und fertig! Meine private Meinung! § Artikel 5(1) GG | ||||
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