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Feuerwehrgesetz
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaDienstgrad und Einsatzleiter8 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg680937
Datum15.05.2011 10:55      MSG-Nr: [ 680937 ]9796 x gelesen

Geschrieben von Raffaele TascilloEs ist mit dem Eintreffen einer der o.g. Führungspersonen nicht automatisch davon auszugehen, das er gleich die Führung übernimmt, es kann auch sein, dass dieser nur Beratend tätig wird.

Für BA-Wü (woher Du ja kommst) ist das nur teilweise richtig. Der Feuerwehrkommandant (nicht Abteilungskommandant) oder sein Stellvertreter sind automatisch kraft Amtes Einsatzleiter. Weil im §27 Abs. 1 S.1 FwG Ba-Wü steht "Technischer Einsatzleiter ist der Feuerwehrkommandant des Einsatzortes".

d.h. es gibt hier nicht die Möglichkeit zu sagen "ich kuck nur mal".

Für die Feuerwehrtechnischen Beamten (KBM,...) sowie alle Person unterhalb Feuerwehrkommandant/ Stv. (z.B: Abteilungskommandant, Zugführer,..) gilt das von Dir gesagte.

Hilft dem Fragesteller nur nicht, dernn er ist nicht aus Ba-WÜ ;-)


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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