Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Lohnfortzahlung bei Unfällen im Einsartz | 9 Beiträge |
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 681491 |
Datum | 18.05.2011 22:59 MSG-Nr: [ 681491 ] | 4635 x gelesen |
Feuerwehr
Gesetzliche Unfallversicherung
Tach, Post!
Geschrieben von Sascha HeinrichWie sieht die Sache aus. Wenn ich mir im Einsatz, Übung oder sonstige FW Tätigkeiten z.B. den Arm breche. Übernimmt dann die GUV auch den Lohnausfall? Für mich als selbstständiger steht eine normale Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nicht zu bzw. ist unbezahlbar.
Ja, du bekommst ein Verletztengeld von kalendertäglich 1/450 deines jahresarbeitsverdienstes des Vorjahres.
MkG,
Christi@n
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Fumus ignem
- This is my very own opinion... -
Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit)
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| 18.05.2011 22:29 |
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Seba7sti7an 7H., Augsburg |
| 18.05.2011 22:59 |
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Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf | |