Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Lohnfortzahlung bei Unfällen im Einsartz | 9 Beiträge |
Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 681500 |
Datum | 18.05.2011 23:14 MSG-Nr: [ 681500 ] | 4384 x gelesen |
Gesetzliche Unfallversicherung
Gemeindeunfallversicherungsverband, Träger der gemeindlichen Unfallversicherung
Servus Sascha,
Geschrieben von Sascha Heinrich
Übernimmt dann die GUV auch den Lohnausfall?
nein, die klassische Lohnfortzahlung nicht. Sollte aber in der kommunalen Satzung der Gemeinde geregelt sein (wie auch die Lohnfortzahlung im Einsatz, auch hier sollten die Sätze für die Selbständigen in der kommunalen Feuerwehrsatzung geregelt sein)... also vielleicht mal dort nachfragen.
Ansprechpartner beim GUVV in München wäre übrigens Herr Roselt (von der Abteilung Prävention), der kennt sich diesbezüglich wirklich gut aus!
Gruß
Markus
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