Rubrik | Unfallverhütung |
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Thema | Und wieder schöne Bilder mit fehlender Schutzausrüstung | 42 Beiträge |
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 681518 |
Datum | 19.05.2011 08:09 MSG-Nr: [ 681518 ] | 8288 x gelesen |
Sozialgesetzbuch, für uns interessant insbesondere:
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung
Persönliche Schutzausrüstung
Hallo,
Geschrieben von Franz - Georg BredeMag sein, aber erzähl das mal der Unfallkasse wenn etwas passiert ist. Ich glaube die sehen das anders. Und wenn Du dann auch noch Geld /Rente haben möchtest ist es für Reue zu spät.
... aufgrund von SGB VII § 7 Abs. 2 ist es für die Versicherungsleistung ziemlich unerheblich wie die das sehen.
Wobei man nicht aus dem Auge verlieren sollte, dass wir PSA nicht der Unfallkasse zu Liebe tragen sondern zur Vermeidung von uns selbst treffenden Schädigungen (die per se schlecht sind, egal ob da einer zahlt um die Folgen abzudämpfen). Wobei: wenn keine objektive Gefahr da ist auch eine Schutzausstattung gegen eben nicht vorhandene Gefahren entbehrlich ist (hier: der auch ggf. bei gleichen Stelle unfallversicherte städt. Handwerker steigt zugelassenerweise Leitern (außerhalb zusätzlicher Gefährdungen durch Brandeinsatz o.ä. !) auch nicht mit einem S3-Stiefel sondern mit Schutzschuhen S1 oder S2) ...
Gruß
Gerhard
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| 17.05.2011 07:33 |
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., Pfungstadt |
| 17.05.2011 08:04 |
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., Thierstein | |