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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Farbige Helme (war: Website...was haltet ihr davon) | 19 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8H., Wiesloch / B-W | 681558 | ||
Datum | 19.05.2011 10:41 MSG-Nr: [ 681558 ] | 5400 x gelesen | ||
Hallo Hubert, du erkennst vielleicht, wer welche Qualifikation oder außerhalb des Einsatzes Verwaltungsaufgaben wahr nimmt. Aber definitiv nicht die Funktion im Einsatz (es sei denn natürlich, die Leute wechseln je nach Funktion ihren Helm, was ich jetzt einfach mal bezweifel ;-) ) Beste Grüße, Sebastian §2, FwG BW: "Die Feuerwehr hat bei Schadenfeuern (Bränden) und öffentlichen Notständen, [..] Hilfe zu leisten und den einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen." Von Löschen steht hier nichts. | ||||
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