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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Farbige Helme (war: Website...was haltet ihr davon) | 19 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8H., Wiesloch / B-W | 681566 | ||
Datum | 19.05.2011 11:24 MSG-Nr: [ 681566 ] | 5135 x gelesen | ||
Auch wenn es mir schwer fällt Wachabteilungsführer, sowie Chef und Stellvertreter in die gängige Liste von Einsatzfunktionen einzuordnen (ich vermute, dass der Wachabteilungsführer eine Zugführerfunktion und der Chef Einsatzleiter ist), funktioniert das trotzdem nur auf eigener Gemarkung und wenn sichergestellt ist, dass z.B. Chef im Einsatz nicht auf Stellvertreter trifft. Beste Grüße, Sebastian §2, FwG BW: "Die Feuerwehr hat bei Schadenfeuern (Bränden) und öffentlichen Notständen, [..] Hilfe zu leisten und den einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen." Von Löschen steht hier nichts. | ||||
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