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Feuerwehr-Unfallkasse
Niedersachsen
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RubrikÜbung zurück
ThemaVerantwortung/ Schorndorf/ Untergrombach/ gemeinsamer Hinweis31 Beiträge
AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen681816
Datum20.05.2011 17:50      MSG-Nr: [ 681816 ]11193 x gelesen
Infos:
  • 23.05.11 PSA Broschüre Baden-Württemberg aus dem Oktober 2009

  • Geschrieben von Michael Kohout
    Man beachte Diskussionen über Eignung von Führungskräften, Ausbildern,etc., ich persönlich finde das es allzu oft ein Mißverhältnis von Verantwortung zu potentiellen Konsequenzen gibt. Aber wenn die Leute plötzlich richtig verantwortlich gemacht würden, dann würde es heißen: Wir machen das doch alles ehrenamtlich, und das kann man doch gar nicht überblicken, das ist so viel Aufwand, wenn wir das alles einhalten müssen dann können wir zumachen, dann kommt kein freiwilliger mehr, und und und...
    Da wundert es nicht, was mir mal von einer FUK geschrieben wurde

    Gemäß der Musterdienstanweisung ? MuDA (RdErl. d. MI v. 23. März 1979 ? Nds. MBl. S. 757) ist es Aufgabe der Gemeindebrandmeister (GemBM), Ortsbrandmeister (OrtsBM) und auch der Kreisbrandmeister (KBM) auf die Einhaltung aller auf den jeweiligen Einsatz anzuwendenden Unfallverhütungsvorschriften, insbesondere Unfallverhütungsvorschrift "Feuerwehren" (GUV-V C53) zu achten.

    Davon ausgehend, dass die MuDA in den entsprechenden Gemeinden eingeführt ist, erfolgte mit Ernennung zum GemBM, OrtsBM oder KBM (Stellvertreter eingeschlossen) eine schriftliche Pflichtenübertragung vom Träger des Brandschutzes zur Führungskraft! Da die Führungspersonen einer Freiwilligen Feuerwehr in der Regel nicht über die erforderlichen Sachmittel verfügen, tritt eine Haftung, so die bisherige Rechtsprechung, nicht ein. Dennoch besteht eine Informationspflicht seitens der Führungsperson gegenüber der vorgesetzten Führungsperson bzw. gegenüber dem Träger des Brandschutzes. Es ist dringend zu empfehlen, dieser Informationspflicht - notfalls schriftlich - nachzukommen. Führungspersonen sind "Fachberater".
    (Hervorhebung durch mich)

    Noch Fragen, Hauser?!

    Soll jetzt nicht heißen, daß keine bzw. kaum eine Führungskraft ihre Verantwortung entsprechend handeln würde (nein, es gibt ja auch viele positive Beispiele). Die Konsequenzen im Falle einer (nachweisbaren) Pflichtverletzung dürften sich jedoch in Grenzen halten. Sonst würde vielleicht jede Führungskraft die Beschaffung von HuPF-Kleidung, Notsignalgebern u.v.m. was unsere Sicherheit im Einsatz verbessert, mehr Nachdruck verleihen....


    Gruß
    Lars

    "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
    J. Dalhoff

    ****************************************************************************
    Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
    Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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     21.05.2011 18:49 Hara7ld 7D., Edenstetten
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