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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Fachplaner Brandschutz, nach 5 Jahre Sachverständiger bzw. Gutachter? | 10 Beiträge | ||
Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 682326 | ||
Datum | 24.05.2011 13:06 MSG-Nr: [ 682326 ] | 4664 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Sebastian Schmid Ergänzend möchte ich hinzufügen, dass ich persönlich kaum eine Abgrenzung zwischen einem Brandschutzbeauftragen und dem Fachplaner Brandschutz sehe. Für mich üben beide die gleiche Tätigkeit aus und ich denke hier ist es durchaus nur eine Frage der Berufserfahrung. Hast Du Dir mal die Ausbildungsvoraussetzungen, Ausbildungsinhalte und Ausbildungszeiten der beiden Sparten angesehen? Sicher nicht, sonst wär Dir der oben stehende Satz nicht so rausgepurzelt. Wenn das Deine Grundvoraussetzung und Kenntnis der Materie VB ist, dann lass bitte die Finger vom VB, ist besser für alle Beteiligten! Oder ziehs durch und pirate irgendwelche Bauherren privatvertraglich und natürlich auch privatvollverantwortlich. Falls Du aber doch noch wirkliches Interesse am VB haben solltest, dann mach Dir aus irgend einer Feuerwehrvorbildung keine allzu großen Hoffnungen, genauso wenig wie aus Instituten mit irgend einem privatwirtschaftlichen Abschluss und Zertifikat. Baurechtlich, also aus dem Grund, warum ein Bauherr also in der Regel einen Brandschutzfachplaner heranzieht, ist irgend ein nicht anerkanntes Zertifikat vielleicht nett anzuschauen, aber irrellevant. Da zählt nur ein baurechtlich anerkannter Abschluss bzw. eine Eintragung in eine baurechtlich anerkannte Liste. Mach Dich kundig, welche Voraussetzung für Dein Bundesland baurechtlich erforderlich ist, um einen bautechnischen Nachweis erstellen zu dürfen. Das kannst Du dann wirklich verwenden. Und davon lese ich in dem Flyer überhaupt nix. Bei anderen Hochschulen oder Bildungsträgern steht dies klar in den Informationsunterlagen drin, z.B. als: "Dient als Nachweis zur Erlangung der Fachkunde als Voraussetzung für den Listeneintrag bei der Ingenieur-/Architektenkammer in Bundesland Zum Vergleich in Bayern: Brandschutznachweise düfen erstellt werden durch Bauvorlageberechtigte bzw. Prüfsachverständige, erstere für GKL.4 auch nur mit einer entsprechenden Listeneintragung, die über eine Fortbildung, danach Antrag und Eintrag in die entsprechende Liste der Ingenieur-/Architektenkammer erreicht werden kann. Ansonsten treten immer wieder "Brandschutzfachplaner" (z.T. Personen mit Realitätsverlust aufgrund einseitiger Freizeitgestaltung) auf, die meinen, mit einem T..-/EI...-/Haumichblau-/...-Zertifikat und einem runden, ovalen, polygonalen oder 239-1/4-eckigen Stempel Brandschutznachweise an Bauherren verkaufen zu dürfen. Können sie auch. Aber der Bauherr hat dann Geld für einen bautechnischen Nachweis bezahlt, den er nicht verwenden darf. Exkurs: Wenn sowas bei Feuerwehrstiefeln passieren sollte, dann sagt jeder gleich "Jaaaa, ist ja völlig klar, die Stiefel von Herrn xxx und Söhnen darf ich nicht anziehen, weil die nicht zugelassen sind." Kommt aber einer, der sich als Feuerwehrmann ausgibt und noch mit einem runden, ovalen, polygonalen oder 239-1/4-eckigen Stempel hantiert, dann glaubt man dem alles. Und der Bauherr fällt aus allen Wolken, wenn man einen Brandschutznachweis aufgrund personeller Nicht-Voraussetzungen als nicht prüfbar zurückschickt. Tipp: Frag jemanden, der sich damit auskennt, am Besten bei der für Dein Bundesland zuständigen Ingenieur-/Architektenkammer. Grüßla, FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Hilpoltstein Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | ||||
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